Bei den 13% sind außer jenen nach 16a gg (politische Verfolgung) auch jene nach §3 Asylgesetz (z.B. Verfolgung wegen Rasse und Religion) enthalten. Da hast du recht, das ist hier nicht aufgeteilt. Ich sehe da aber keinen Unterschied. Ich hoffe du auch nicht, sonst würde das ja bedeuten, dass - wenn jemand aufgrund seiner Religion verfolgt wird - diese Person nicht schützenswert wäre.die 13 % prozent beziehen sich auf drei anspruchsgrundlagen. ich habe gezielt nach einer gefragt. art. 16a GG.
wie viele erhalten schutz auf asyl auf grundlage von ar. 16a gg?